Wie in jedem Jahr stellen wir zu Silvester wieder unten aufgeführte Tipps zur Verwendung von Feuerwerk zur Verfügung: 

 

 

  • Bürgerinnen und Bürger sollten nur zugelassene Böller und Raketen mit der BAM-Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder dem CE-Zeichen kaufen.

 

  • Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der freigegeben und mit dem Kürzel BAM gekennzeichnet.

 

  • Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

 

  • In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sind Silvesterfeuerwerke aus Lärmschutzgründen untersagt. 

 

  • Außerdem ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Brandschutzgründen verboten.

 

  • In einzelnen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ist es darüber hinaus nicht erlaubt, Feuerwerk in bestimmten Stadtteilen abzubrennen.

 

  • Eltern sollten dafür Sorge tragen, dass Kinder unter 12 Jahren nicht an Silvesterfeuerwerk gelangen können.

 

  • Das Einhalten der Gebrauchsanleitung dient der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

 

  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden.

 

  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach Paragraf 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.

 

  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.

 

  • Bei Batteriefeuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.

 

  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüberliegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.

 

  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.

 

  • Silvesterfeuerwerk nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.