Durch die ungewöhnlich trockene Witterung und die hohen Temperaturen der letzten Wochen ist die Waldbrandgefahr stark angestiegen.

Trockene äste, Reisig, und die teilweise noch dürre Bodenvegetation sind aktuell sehr leicht entzündlich warnt das Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis.

"Wir bitten die Bevölkerung mit Blick auf das erste Maiwochenende, Feuer im Wald nur an gekennzeichneten, eingerichteten Grillplätzen zu entzünden. Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht sein. Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht erlaubt.

Außerhalb des Waldes muss eine Feuerstelle mindestens einen Abstand von 100 Metern zum Wald aufweisen. Unter Einhaltung dieser Sicherheitsregeln steht dem Grillspaß nichts mehr im Wege", so Franz Kaiser vom Amt für Waldwirtschaft. Informationen zu den Grillstellen sind bei den Gemeindeverwaltungen oder den Touristinformationen erhältlich.

Des weiteren weist die Behörde darauf hin, dass Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober für die Waldbesucher nicht erlaubt ist. Oft reicht schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder eine Glasscherbe aus, um einen Waldbrand auszulösen.

Der Schaden kann für das wertvolle ökosystem Wald und die Natur, aber auch für die Waldbesitzer sehr groß werden.

Das Amt für Waldwirtschaft appelliert an die Privatwaldbesitzer beim Reisig- und Rindenverbrennen im Zuge von Forstschutzmaßnahmen die notwendigen Vorsicht walten zu lassen und ausreichend Löschwasser bereitzuhalten.

 

 

 

 

Quelle: Ortenaukreis.de und dwd.de