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Waldbrandgefahr:                   Das müssen Sie beachten!

Es ist die bislang heißeste Woche des Jahres mit bis zu 37 Grad Höchsttemperatur im Land.

Da suchen viele einen kühlen Platz im Wald - aber aufgepasst, es herrscht Brandgefahr!

 

Derzeit liegt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD.de) in weiten Teilen des Landes auf Gefahrenstufe vier. In den nächsten Tagen wird mancherorts sogar die fünfte und höchste Stufe erwartet, unter anderem in der Rheinebene, im Kraichgau und auf der Schwäbischen Alb.

                                                              

Damit Sie sich bei dieser Hitze trotzdem ohne Gefahr in die Kühle des Waldes wagen können,

haben wir die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln zusammengestellt:

 

·                     Beachten Sie das generelle Rauchverbot in Wäldern, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gilt.

 ·                     Brennende Zigaretten dürfen NICHT aus dem Auto geworfen werden, auch nicht in der Nähe        

                des  Waldrandes, am besten nirgendwo.

 ·                     Grillen Sie nur an offiziellen Grillplätzen. Das Feuer muss an den erlaubten Plätzen immer  beaufsichtigt und                           beim Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei höchster Gefahrenstufe sind offene Feuer generell verboten,                      auch an den vorgesehenen Plätzen.

·                     Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.

·                     Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt  sein.

·                     Beachten Sie Sperrungen.

 ·                     Meiden Sie die besonders gefährdeten Graswege und Grasparkplätze. Sie sind bis in tiefe Schichten                

                ausgetrocknet. Schon ein heiß gelaufener Auto-Katalysator könnte dort einen Waldbrand entzünden.

·                     Glasflaschen oder -scherben dürfen nicht in Wald und Flur landen.

                Sie können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken.

 ·                     Falls es doch zum Waldbrand kommt, muss dieser sofort und mit genauer Ortsangabe gemeldet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Quellenhinweise: SWR / DWD 

Kategorie: Neues aus der Feuerwehr